Aktuelles / Corona-Infos

Corona / Impfungen

Unsere Impftage für Corona- und Grippeimpfungen im Herbst (an diesen Tagen findet keine reguläre Sprechstunde statt):

Mi., 4.10. von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mi., 11.10. von 8.30 bis 12 Uhr
Mi., 1.11. von 8.30 bis 12 Uhr
Do., 2.11. von 15 bis 18 Uhr

Für Coronaimpfungen benötigen Sie einen Termin. Die aktuellen STIKO-Empfehlungen sind im Kasten unten dargestellt. Wenn Sie sicher sind, dass Sie zu einer der Gruppen gehören, für die eine Impfung empfohlen wird, können Sie auch online einen Termin buchen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns lieber bevor Sie einen Termin buchen. Sie vermeiden damit, dass sie unter Umständen am Impftag keine Impfung bekommen können.
Bitte geben Sie bei der Onlinebuchung an, ob nur eine Corona- oder gleichzeitig auch eine Grippeimpfung erfolgen soll.

Für Grippeimpfungen alleine benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie dann einfach innerhalb der oben genannten Zeiträume an den Impftagen in die Praxis.

Das empfiehlt die STIKO:

  • Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
  • Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
    • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
    • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
    • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
  • Die letzte Impfung oder Covid-Erkrankung vor einer Auffrischimpfung sollte in der Regel mindestens 12 Monate her sein
  • Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Infektsprechstunde

Falls Sie Anzeichen für einen Erkältungsinfekt haben, kommen Sie bitte von Montag bis Freitag um 12.30 Uhr in unsere Infektsprechstunde. sie können sich für die Planung auch gerne weiterhin vorher telefonisch melden. Wir dürfen aber KEINE telefonischen Krankschreibungen mehr vornehmen, so dass eine Vorstellung in der Praxis erforderlich ist.

Warten Sie bitte am Ende der Schlange vor der Praxis im Treppenhaus, Sie werden einzeln hereingebeten. Wegen der Infektsprechstunde endet die reguläre Freitagssprechstunde bis auf weiteres um 12 Uhr.

Corona | Impfungen

Coronaimpfungen werden wenn erforderlich weiterhin mittwochs nach Terminvergabe durchgeführt. Es gelten weiterhin die bekannten Empfehlungen der STIKO. Zusätzliche Impfungen werden bislang nicht empfohlen auch wenn die letzte Impfung schon länger zurückliegt.

Maskenpflicht

Ab 7.4.23 besteht auch für Patientinnen keine Maskenpflicht mehr. Bei Zeichen eines Erkältungsinfektes muss beim Betreten der Praxis aber weiterhin eine Maske getragen werden.

Neue Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Wir dürfen wieder telefonische krank schreiben. Das gilt für Personen mit leichten Beschwerden, die nicht zwingend vom Arzt persönlich untersucht werden müssen für maximal 5 Tage. Sollte danach eine Verlängerung nötig sein, ist die persönliche Vorstellung erforderlich. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in der Praxis nach persönlichem Kontakt ausgestellt wurde, kann hingegen telefonisch verlängert werden.
Wenn Sie telefonisch nicht bei uns durchkommen, schreiben Sie über die Homepage eine Mail, wir rufen dann zurück.

Seit 1.1.23 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online bei den Krankenkassen anzufordern. Sie benötigen also keinen Ausdruck für den Arbeitgeber mehr. Auch der Ausdruck für Patientinnen hat lediglich Informationscharakter und ist in den meisten Fällen entbehrlich. Daher werden wir ab April 2023 zur Schonung der Ressourcen standardmäßig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr ausdrucken. Wenn Sie einen Ausdruck für sich möchten, bekommen sie diesen auf Wunsch selbstverständlich auch weiterhin. Lediglich im Krankengeldfall muss weiterhin regelhaft ein gedrucktes Exemplar für die Patientinnen ausgehändigt werden.

RKI Informationen zum Impfen

Link zur Einsicht und zum Studium und zum Download von Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einwilligung zur Impfung mit MRNA-Impfstoff (Biontech und Moderna) und Vektorimpfstoff (AstraZeneca).

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.htm

RKI – Informationsmaterial zum Impfen – Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff

Staffelstabübergabe
zum Jahreswechsel 2023/24

Dr. med. Henning Harder

Dr. med. Christian Cordes

Aus der Hausärztlichen Praxisgemeinschaft am SaselerMarkt
Dres. Kügler, Harder & Strauß
wird zum 1. Januar 2024
die Hausärztlichen Praxisgemeinschaft am SaselerMarkt
Dres. Kügler, Cordes & Strauß