Aktuelles / Corona-Infos
Das empfiehlt die STIKO:
- Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
- Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
- Die letzte Impfung oder Covid-Erkrankung vor einer Auffrischimpfung sollte in der Regel mindestens 12 Monate her sein
- Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Infektsprechstunde
Falls Sie Anzeichen für einen Erkältungsinfekt haben, kommen Sie bitte von Montag bis Freitag um 12.30 Uhr in unsere Infektsprechstunde. Warten Sie bitte am Ende der Schlange vor der Praxis im Treppenhaus, Sie werden einzeln hereingebeten.
Bei leichteren Infekten können Sie sich auch telefonisch bzw. per Mail melden. Sofern Ihre Versicherungskarte im Quartal schon bei uns vorgelegen hat, dürfen wir bis zu 5 Tage eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vornehmen.
Maskenpflicht
Bei Zeichen eines Erkältungsinfektes muss beim Betreten der Praxis weiterhin eine Maske getragen werden.
Neue Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Wir dürfen wieder telefonische krank schreiben. Das gilt für Personen mit leichten Beschwerden, die nicht zwingend vom Arzt persönlich untersucht werden müssen für maximal 5 Tage. Sollte danach eine Verlängerung nötig sein, ist die persönliche Vorstellung erforderlich. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in der Praxis nach persönlichem Kontakt ausgestellt wurde, kann hingegen telefonisch verlängert werden.
Wenn Sie telefonisch nicht bei uns durchkommen, schreiben Sie über die Homepage eine Mail, wir rufen dann zurück.
Seit 1.1.23 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online bei den Krankenkassen anzufordern. Sie benötigen also keinen Ausdruck für den Arbeitgeber mehr. Auch der Ausdruck für Patientinnen hat lediglich Informationscharakter und ist in den meisten Fällen entbehrlich. Daher werden wir ab April 2023 zur Schonung der Ressourcen standardmäßig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr ausdrucken. Wenn Sie einen Ausdruck für sich möchten, bekommen sie diesen auf Wunsch selbstverständlich auch weiterhin. Lediglich im Krankengeldfall muss weiterhin regelhaft ein gedrucktes Exemplar für die Patientinnen ausgehändigt werden.
RKI Informationen zum Impfen
Link zur Einsicht und zum Studium und zum Download von Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einwilligung zur Impfung mit MRNA-Impfstoff (Biontech und Moderna) und Vektorimpfstoff (AstraZeneca).
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.htm